Liebe Gruppenmitglieder und Informationsuchende,

unsere Gruppentreffen finden unter Einhaltung von

Hygienmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, sowie der räumlichen Ausweichmöglichkeit wieder statt.

 



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§ 9 Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen

(1) Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind nur gestattet

  1. mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
  2. von Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person eines anderen Haushalts; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Umfasst von Satz 1 Nummer 2 ist auch die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern bis einschließlich 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfasst.

 

(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen.

 

 

Folgerung: Somit sind Treffen sowohl im öffentlichen Raum (in Absatz 1),  unter den entsprechenden Regeln möglich.

 

 

 

Wir treffen uns wieder regelmäßig jeden Montag

(ausser an Feiertagen) um 19.30 Uhr - 21.00Uhr

vorerst in unserer Ausweichunterkunft im CVJM Gebäude

in Eberstadt.

 

Bei Interesse einfach telefonisch nachfragen